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deüv abmeldung

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letzte Antwort am 17.02.2021 10:04:12 von SWICH
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SWICH
Beginner
Offline Online
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Guten Morgen!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe in LODAS versehentlich die neue Krankenkasse eines Mitarbeiters bereits im Monat Dezember 2020 hinterlegt anstatt im Februar 2021. Nun wurde 

eine Abmeldung zur SV zum 31.12.20 mit Grund 31 übermittelt anstatt der Meldung mit Abgabegrund 50. Dies müsste ich nun korrigieren und sowohl eine Abmeldung mit Grund 50 zum 31.12.20 als auch eine Abmeldung der Krankenkasse zum 31.01.21 erzeugen.

Wäre der beste Weg über eine Nachberechnung auf den Monat 12/2020 (Wert 1 und BS 96) mit der zum 10.02.21 anstehenden Februar-Abrechnung oder gibt es eine elegantere Möglichkeit?

Vielen Dank!

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
268 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie müssen auf jeden Fall zurück in den Bearbeitungsmonat Dezember und da die ursprüngliche Krankenkasse hinterlegen und dann wieder in den Bearbeitungsmonat Februar gehen und dort die neue Krankenkasse hinterlegen.

 

Es reicht hierbei aus wenn Sie dies mit der Februar-Abrechnung senden, da die Abmeldung zum 31.01.2021 auch erst mit dem Februar Lohn erstellt wird.

 

SWICH
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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letzte Antwort am 17.02.2021 10:04:12 von SWICH
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