abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

bg meldung nochmal senden

5
letzte Antwort am 13.09.2023 14:30:01 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
fruchtzwerg
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 6
3180 Mal angesehen

Hallo,

ich habe eine Frage, wie kann ich den Lohnnachweis an die BG aus Lohn und Gehalt für 2018 nochmal senden?

Die BG hat die Daten irgendwie nicht erhalten...

VG

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
2847 Mal angesehen

Hallo,

wurde der digitale Lohnnachweis erfolgreich an das Rechenzentrum übermittelt, so werden die Daten grundsätzlich nur bei Änderungen neu aufbereitet und zum Senden bereitgestellt.


Im Dokument 1005347 "Digitalen Lohnnachweis stornieren und neu erstellen" finden Sie eine Anleitung, wie der bereits gesendete, digitale Lohnnachweis storniert und neu erstellt werden kann.

Viele Grüße aus Nürnberg,


Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
0 Kudos
fruchtzwerg
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
2847 Mal angesehen

guten morgen Frau Eichler,

der Nachweis wurde m.M. nach gar nicht erstellt. Kann ich die Erstellung nochmal irgendwie anstoßen.

Mit einer Systemlohnart oder so?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
2847 Mal angesehen

Hallo,

bitte prüfen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Reiter "Gefahrtarifstellen" ob der Stammdatenabruf für 2018 erfolgreich zurückgemeldet wurde. Wenn das Feld "Wert aus Rückmeldung" für das Jahr 2018 ein Kreuz enthält, sind die Rückmeldungen eingespielt. Falls nicht führen Sie diesen bitte auf der Mandantenebene über Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung durch.

Danach ordnen Sie bitte den Mitarbeitern ggf. über den Button "Mitarbeitern zuordnen" auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften die gültige Gefahrtarifstelle zu.

Im Anschluss wiederholen Sie für alle Mitarbeiter die Lohnabrechnung mit einer Nachberechnung auf 01/2018. Für Mitarbeiter die in 2018 ausgetreten sind, ist eine erneute Abrechnung ebenfalls notwendig.

Bevor Sie die Abrechnung bei ausgetretenen Mitarbeitern durchführen können, ändern Sie bitte den letzten abzurechnenden Monat beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Zeitraum auf den aktuellen Abrechnungsmonat.

Nach den erfolgten Lohnabrechnungen führen Sie den Monatsabschluss durch. Mit diesem wird dann der digitale Lohnnachweis für 2018 erstellt.

Weitere Informationen bezüglich dem Meldeverfahren zur Unfallversicherung finden Sie im Dokument 1021304 .

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
KVPersonal
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1827 Mal angesehen

Hallo, 

danke für die Anleitung.

Wird dabei nur der Lohnnachweis storniert und neu erstellt rückwirkend ab 01/2023 oder wird die gesamte Gehaltsabrechnung neu bewertet?

 

Vielen Dank für einen Hinweis.

 

Karen Seemann

LODAS-User (Anfänger)

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1793 Mal angesehen

Hallo Frau Seemann,

 

die Anleitungen von Frau Eichler und Frau Heubeck beziehen sich auf das Programm Lohn und Gehalt.
Wenn Sie die BG-Daten ab 01/2023 ändern oder neu einpflegen, führt dies in LODAS zu einer automatischen Nachberechnung ab 01/2023 und daher möglicherweise zu Nachberechnungen in den Gehaltsabrechnungen.


Wir schauen uns auch gerne Ihren Sachverhalt genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
5
letzte Antwort am 13.09.2023 14:30:01 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage