Hallo, ich habe folgendes Problem bei der Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge:
Unsere neu übernommenen Mitarbeiter haben 2 identische Pensionskassen-Verträge beide laufen über monatlich 25,00€ Gesamtzahlung:
einer ist über Gehaltsverzicht und AG-Anteil finanziert
der zweite rein arbeitgeberfinanziert.
Ich habe folgendes eingegen:
Leider habe ich nun eine Differenz in der Buchhaltung und bin sicher, dass bei der arbeitgeberfinanzierten Variante ein Fehler besteht.
Kann mir jemand helfen? Ich bin Seiteneinsteiger und sowohl in DATEV als auch in betrieblicher Altersvorsorge neu...
Vielen Dank.
AST
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), die seit 1.7.2013 anzuwenden ist, werden AG-Leistungen zur Zukunftssicherung nicht mehr im Gesamtbrutto ausgegeben.
Als Ersatz für die weggefallene Kontierung der Netto-Bezüge/-Abzüge erfolgt die Buchung der Arbeitgeberanteile zu Zukunftssicherungsleistungen unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten | Registerkarte "Verbindlichkeitskonten" über das neue Verbindlichkeitskonto AG-Leistungen Zukunftssicherung.
Die Zuordnung der Verbindlichkeitskonten AG-Leistungen Zukunftssicherung erfolgt standardmäßig mit dem Konto der Lohnart 9820.
Damit auf dem Buchungsbeleg ersichtlich ist, über welches Sachkonto der jeweilige bAV-Vertrag verbucht wurde, können Sie zwei weitere neue Kontrollkästchen nutzen:
- Belegfeld 2 für Abstimmung der Art der bAV je Personalnummer verwenden und
- bAV-Vertragsnummer im Buchungstext verwenden.
Diese beiden Kontrollkästchen finden Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Allgemeine Angaben, Registerkarte Buchungsbeleg in der Gruppe Einstellungen des Buchungsbelegs.
Weitere Informationen finden Sie unserem Dokument 1021573 - Entgeltbescheinigungsverordnung unter Punkt 3.5.
Vielen Dank!