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betriebliche Krankenversicherung (BKV) als Sachlohn

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letzte Antwort am 26.07.2022 11:09:17 von Sabrina_Simmerlein
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Ladydi
Beginner
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Ein Hallo in die Runde,

 

habe eine Firma wo die BKV als Sachlohn abgrechnet werden soll, es gilt die Sachbezugsgrenze von 50,00 Euro, Lohnsteuer- und SV-Frei.

Nun meine Frage:

Muss dieser Sachbezug auf der Lohnabrechnung angegeben werden, wenn ja, welche Lohnarten müssen verwendet werden.

 

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
569 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir nicht beurteilen, ob die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug abgerechnet werden darf und ob in diesem Fall die Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 Euro zum Tragen kommt.

 

Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Versicherungspartner.

 

Wie Sie einen Sachbezug abrechnen können haben wir im Dokument 5303358 für Sie zusammengefasst.

 

Eventuell hilft Ihnen auch dieser Beitrag in der Community:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Betriebliche-Krankenversicherung-LODAS/m-p/65361#M14026

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.07.2022 11:09:17 von Sabrina_Simmerlein
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