Ein Hallo in die Runde,
habe eine Firma wo die BKV als Sachlohn abgrechnet werden soll, es gilt die Sachbezugsgrenze von 50,00 Euro, Lohnsteuer- und SV-Frei.
Nun meine Frage:
Muss dieser Sachbezug auf der Lohnabrechnung angegeben werden, wenn ja, welche Lohnarten müssen verwendet werden.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Hallo,
rechtlich können wir nicht beurteilen, ob die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug abgerechnet werden darf und ob in diesem Fall die Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 Euro zum Tragen kommt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Versicherungspartner.
Wie Sie einen Sachbezug abrechnen können haben wir im Dokument 5303358 für Sie zusammengefasst.
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