Hallöchen Zusammen,
ich muss eine neue Kollegin mit einer Direktversicherung anlegen, wo im Schreiben der Direktversicherung der Hinweis zur Besteuerung angegeben wird, dass der monatl. Beitrag in Höhe von 99,13€ nach §40b EStG besteuert wird.
Wie lege ich diesen monatl.Beitrag unter den Vertragsdaten ab ? Bis Dato hatte ich immer Direktversicherungen nach §3 Nr. 63 und habe den Beitrag abzgl. der 15% AG-Anteil als laufender Bezug eingepflegt.
Aber wie gehe ich bei einer montl. Pauschalierung vor ? gebe ich den Gesamtbeitrag in Höhe von 99,13 € als laufender Bezug? oder muss ich hier auch erstmal die 15 % AG BRSG berücksichtigen? d.h. 86,20 € als laufender Bezug eintragen? Hiiiilfeeee.... was ist das nun für ein Vertrag???
Dankeee
Hallo @GRE ,
@GRE schrieb:im Schreiben der Direktversicherung der Hinweis zur Besteuerung angegeben wird, dass der monatl. Beitrag in Höhe von 99,13€ nach §40b EStG besteuert wird.
Hiiiilfeeee.... was ist das nun für ein Vertrag???
Das ist vergleichbar mit einem jungendlichen Kfz-Mechatroniker aus den gebrauchten Bundesländern, dem ein kaputter Trabant in die Werkstatt fährt ... 😉
Direktversicherungen, die nach § 40 b EStG pauschalbesteuert werden, sind sv-pflichtig abzurechnen, sofern der Beitrag nicht aus einer Einmalzahlung umgewandelt wird. Damit spart der Arbeitgeber keine SV-Beiträge, so dass auch kein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zu leisten ist.
Nur so zum Verständnis: Wandelt die neue Mitarbeiterin laufendes Entgelt um in dieser Direktversicherung oder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge komplett selbst?
VG
wir würden den monatl. Betrag gerne, wie bei allen anderen Kollegen, umwandeln. Weiss aber nicht, ob ich die Kollegin so auch anlegen, darf
@GRE schrieb:wir würden den monatl. Betrag gerne, wie bei allen anderen Kollegen, umwandeln. Weiss aber nicht, ob ich die Kollegin so auch anlegen, darf
Das muss der Arbeitgeber mit der Mitarbeiterin, ggf. nachRücksprache mit dem Versicherungsinstitut, entscheiden und Ihnen als Lohnabrechner dann mitteilen. Der Lohnabrechner braucht für die exakte Abrechnung (steuerlich, sv-rechtlich und arbeitsrechtlich!) entweder korrekte und eindeutige Unterlagen oder aber umfassende und eindeutige Anweisungen. Auch bei ausgeprägtem Helfersyndrom sollte ein Lohnabrechner weder seine Glaskugel befragen noch mögliche Alternativen mittels Auspendeln ermitteln. 😉
VG
Wie? sie haben keine Glaskugel? hahaaa.... Herrlich Ihre Antwort.... ich recherchiere mal .... 🙂 Danke
@GRE schrieb:Wie? sie haben keine Glaskugel?
Doch, natürlich habe ich eine Glaskugel auf meinem Schreibtisch. Diese verwende ich aber nur, um Aussagen zu verifizieren; nicht jedoch, um das Wollen anderer Menschen zu erfragen. Die Mühe nachzudenken und eine Entscheidung zu treffen, erspare ich keinem ;).
VG