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baulohn: Basismonat für Berechnung Mindesturlaubsvergütung/Krank

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letzte Antwort am 19.02.2020 11:35:42 von Selina_Heubeck
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Weber_A
Beginner
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Hallo,

seit Januar wird bei zwei Langzeitkranken der aktuelle Stundenlohn für die Berechnung der MUV-Krank herangezogen und nicht mehr der Stundenlohn von 11/2018.

Soka-Bau meldet jetzt natürlich eine Abweichung.

Wir haben erst ab 01/2019 zu Datev gewechselt und die Werte wurden damals vorgetragen.

Hat jemand eine Idee, warum Datev nicht mehr auf die Vortragsdaten zugreift sondern auf den aktuellen

Stundenlohn ?

Gruß

cro
Experte
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Der Zugriff auf Daten vor dem ersten Bearbeitungsmonat in LuG ist nicht möglich. Bitte einmal dahingehend prüfen.

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Weber_A
Beginner
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Das hat doch im ganzen Jahr 2019 funktioniert.

Erst seit Januar 2020 greift Datev auf den aktuellen Stundenlohn zurück.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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328 Mal angesehen

Hallo,


mit der Jahreswechselversion 11.1 von Lohn und Gehalt kann nur noch das aktuelle Jahr (2020) und das Vorjahr (2019) ab- bzw. nachberechnet werden.


Die Vortragswerte für 2018 werden daher auch nicht mehr berücksichtigt. Solange der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, haben Sie die Möglichkeit auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Entlohnung | Stunden-/Tagelöhne den alten Stundenlohn zu erfassen. Nimmt der Mitarbeiter seine Arbeit wieder auf, kann ein neuer Stundenlohn mit der entsprechenden Historie angelegt werden. 


Als Alternative können Sie die MUV bei dem Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Baulohn" | Korrekturbetrag Mindesturlaubsvergütung monatlich berichtigen, indem man den Differenzbetrag mit Plus bzw. Minus erfasst. 


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.02.2020 11:35:42 von Selina_Heubeck
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