Ich würde gerne bei bAV - insbesondere aus Einmalbezug - als weitere Bezugslohnarten auch solche vom jeweils anderen Typ angeben können. Aktuell habe ich z.B. den Fall eines Vertrags mit halbjährlicher Zahlung, der vorrangig aus einer Prämie umgewandelt werden soll. Wenn die nicht ausreicht, soll auf das reguläre Gehalt zurückgegriffen werden. Statt dass ich aber nun einfach die Gehaltsumwandlung unter "Aus Einmalbezügen" eintrage und als weitere Bezugslohnart 2 das Gehalt angebe, muss ich jedes halbe Jahr selbst ausrechnen, wie viel woraus umgewandelt werden kann, und die Zahlen von Hand eintragen. DIDS!
Hallo @rschoepe,
bei der Erfassung der Gehaltsumwandlung wird zwischen "Aus laufendem Bezug" und "Aus Einmalbezügen" unterschieden.
Daher ist die Erfassung von Lohnarten des jeweils anderen Typs nicht möglich.
Ja, das habe ich schon verstanden, @Christopher_Fürther. Ich finde diese harte Trennung für die "Ersatz"-Lohnarten bei einmaligen Bezügen aber nicht sinnvoll.
Wenn ich eine bAV mit jährlicher Zahlweise habe, die aus einer Jahresprämie (EBZ) mit wechselnder Höhe bedient werden soll, muss ich jedes Jahr aufs Neue schauen, ob und wie viel zusätzlich aus dem laufenden Gehalt umgewandelt werden muss. Und die Fehlerquelle würde ich gerne beseitigen, indem ich von vornherein das Gehalt als Bezugslohnart 2 (nach der Prämie) angeben kann.