Guten Morgen zusammen,
wir haben im April eine Reihe von neuen bAV-Verträgen eingestellt, die bisher von der Versicherung eingezogen wurden. Dementsprechend sind die Felder Zahlungsart und Zahlungsintervall mit "Lastschrift" und "monatlich" geschlüsselt. Diese Felder haben jedoch keine Archiv-Daten.
Nun sollen die Beiträge ab der Novemberabrechnung nicht mehr eingezogen, sondern überwiesen werden. Ich bin nicht sicher, was passiert, wenn ich das Feld Zahlungsart einfach auf "Überweisung" ändere. Kann ich davon ausgehen, dass mit der Novemberabrechnung nur eine Überweisung für die Novemberbeiträge generiert wird, oder muss ich befürchten, dass alle Beiträge rückwirkend bis April überwiesen werden?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Freundliche Grüße
Angelika Döhler
Guten Morgen,
wenn Sie ab November erst umschlüsseln und die Bankverbindung eingepflegt ist, dann gilt das auch erst ab November.
Gruß
Danke, das ist meine Hoffnung.
Allerdings finde ich es irritierend, dass sowohl die Bankverbindung als auch die Zahlungsart "Überweisung" nach der Änderung im November auch in allen Vormonaten sichtbar sind. Es gibt hier keine Historie wie z. B. bei der Bankverbindung für die Lohnzahlung.
Gruß
Hallo,
bei manchen Feldern und Erfassungsmasken gibt es keine Historie, über den Grund kann vielleicht die DATEV Auskunft geben.
Der Inhalt des jeweiligen Feldes wird dann für die aktuelle Abrechnung herangezogen.
Gruß
Danke.
Was passiert, wenn ich eine Nachberechnung für einen vergangenen Monat mache?
Ich fühle mich mit der Geschichte nicht sicher.
Alterntiv müsste ich alle Verträge zu 10/2019 beenden und ab 11/2019 neu mit Überweiseung einstellen. Ich zögere noch, mir diese Arbeit zu machen.
Vielleicht hat ja noch ein Datev-Mitarbeiter eine Information dazu.
Hallo Frau Döhler,
wenn Sie die Zahlungsart ab November von Lastschrift auf Überweisung ändern, wird auch nur der Betrag von November überwiesen.
Wenn sich durch eine Nachberechnung der Betrag ändert, wird eine neue Überweisung erstellt. Ändern Sie allgemeine Angaben in den Vertragsdaten, löst dies eine automatische Nachberechnung aus. Ist dies nicht gewünscht, so muss ein neuer Vertrag angelegt werden.
Es ist richtig, das die Felder zur Betrieblichen Altersvorsorge nicht historisiert sind. Eine Umsetzung der Historisierung ist derzeit nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG