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bAV - Steuerfreiheit und Pauschalversteuerung ab 01.01.2018

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letzte Antwort am 03.01.2018 15:25:30 von mgünzel
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mgünzel
Beginner
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Hallo,

ein AN hat zwei Direktversicherungen (DV), einen "Alt"vertrag (vor 2004, pauschal versteuert) und einen "Neu"vertrag (nach 2005, steuerfrei).

Darf der "Neu"vertrag jetzt auch pauschal versteuert werden? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf die spätere Auszahlung? Werden dann 2 verschiedene "Töpfe" gebildet beim Versicherungsunternehmen?

Mit freundlichen Grüßen und allen noch ein gesundes Neues Jahr

Manfred Günzel

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Günzel,

nein, ein steuerfreier Vertrag kann auch ab 2018 nicht in einen pauschal versteuerten geändert werden.

Die einzige Änderung die mit den Altverträgen zusammenhängt ist, dass zukünftig für eine Pauschalierung ausreicht, dass nachgewiesen wird, dass die bAV auch bei dem vorherigen Arbeitgeber pauschal versteuert wurde.

Viele Grüße

T. Reich

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mgünzel
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für die Antwort.

mfg

Manfred Günzel

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letzte Antwort am 03.01.2018 15:25:30 von mgünzel
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