Hallo,
ich bin neu im Lohn.
Ich habe bei einer Probeabrechnung bekam ich den Hinweis:
"Im Kalenderjahr sind 4% der RV-BBG mit der steuer- und sv-freien Abrechnung von Altersvorsorgebeträgen mit dem Vertrag mit Rang 2 ausgeschöpft. Der übersteigende Betrag Betrag ist ist bis zur zusätzlichen Freigrenze wird in Höhe von 248,00 € steuerfrei und sv-pflichtig behandelt"
Es geht um einen alleinigen Geschäftsführer und ist privat versichert. Also, keine SV-Beiträge.
Auf der Lohnabrechnung steht die bAV mit 288,00, € eine Direktzusage mit 500,00 € und zusätzlich BAV-stfr, sv-lfd, zus. Grenze.
Kann mir jemand erklären, was das mit dem Hinweis bedeutet und auf der Lohnabrechnung? Er zahlt ja keine RV-Beiträge. Wieso, dann sv-pflichtig behandelt?
Ich sitze gerade auf dem Schlauch.
Ich danke euch schon mal!
Liebe Grüße
Angelina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auch wenn ich mich nicht mit Lohn und Gehalt auskenne, aber hier sollte die Abrechnung das gleiche sein, wie bei Lodas.
Nur weil der AN, hier der Gesellschafter-GF sv-frei ist, sind die Lohnarten es nicht. Die Lohnarten zeigt die gesetzlichen Vorgaben, also sv-frei oder sv-pflichtig an, es werden nur keine Beiträge berechnet, weil alleine der AN sv-frei ist.