Hallo,
ich habe einen AN Direktversicherung, pauschalversteuert im 2019 übernommen. AG-Anteil beträgt 2 x 876,00 - LA 4710. Bei der Dezemberabrechnung (Nachberechnung für Juni) habe ich 2x 876,00 mit LA 4710 und 2 x Übernommene Pausch. St. Direktv. minus 198,84 - LA 3060.
Jetzt rechne ich Juni 2020 ab und bekomme nur die LA 4710 mit 876,00. Im Januar wurde nur die LA 3060 mit minus 198,84 berücksichtigt.
Was übersehe ich?
DANKE!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist der Haken -AN übernimmt Pauschalsteuer- im Juni noch an der richtigen Stelle gesetzt?
Bei dem Abrechnungsintervall: gültig in den Monaten 6, 12...Ich habe jetzt eine Probeabrechnung für 07-2020 gemacht - und bekomme LA 3060 Übern. Pausch. St. Direktv. ausgewiesen minus198,84. Wird die Steuer einen Monat später berechnet? Warum dann im Januar 2020, dann hätte ich es schon für dieses Jahr???
Hallo,
die Lohnart 3060 "Übernommene Pausch.St.Direktv." wurde zeitversetzt einen Monat später abgerechnet.
Ist die Lohnart 3060 vielleicht in den Mitarbeiterstammdaten unter Entlohnung l Bezüge/Abzüge erfasst?
Falls ja, prüfen Sie bitte hier, ob die Historien dem Abrechnungsintervall der Direktversicherung entsprechen und passen diese ggf. an.
Danke, da lag der Fehler. D. h. die LA 3060 wird bei dem Mitarbeiter als Bezug/Abzug erfasst. Ist das korrekt?
Hallo,
die Lohnart 3060 - Übernommene Pausch.St.Direktv. stellt eine alte Lohnart dar, die auch auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung | Reiter "Beiträge" nicht mehr auswählbar ist. Die Lohnart 3060 darf für die Abwälzung der Pauschalsteuer nicht mehr verwendet werden, da sie als steuerpflichtig gekennzeichnet ist. Dementsprechend ist eine Hinterlegung in den Bezügen/Abzügen des Mitarbeiters falsch.
Für Ihren genannten Sachverhalt empfehlen wir Ihnen den Vertrag für die Direktversicherung ab 01/2020 über den Assistenten neu anzulegen und die Lohnart 3060 rückwirkend zu beenden.
Möchten Sie eine pauschalversteuerte Direktversicherung abrechnen, bei der die Pauschalsteuer vom Mitarbeiter übernommen wird, benötigen Sie die Eingabe der folgenden Lohnarten:
Mit der Lohnart 4830 – Direktvers. AG-Leistung, jhrl. hinterlegen Sie den Anteil des Arbeitgebers. Damit die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird, verwenden Sie die Lohnart 5900 – Abwälzungsbetrag. Der Betrag wird von Lohn und Gehalt automatisch ermittelt und in den Brutto-Bezügen dargestellt. Das Gesamt-Brutto und der Nettoverdienst wird dadurch vermindert.
Benötigen Sie weitere Unterstützung beim Anlegen der betrieblichen Altersvorsorge, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke!