Hi!
Muss man hier irgendwas beachten bezüglich der Kosten, wenn man die Mitarbeiter NICHT löscht?
Kann man die Löschung von 2 auf z.B. 3 Jahre setzen?
Wenn ja, ist dies auch Mandantenübergreifend möglich?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
die Personalnummer sowie die Stammdaten von Arbeitnehmern, deren Austritt mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegt, werden mit der Erstabrechnung Januar durch den Personalnummern-Löschlauf automatisch gelöscht.
Im Oktober erhalten Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll einen Hinweis auf Arbeitnehmer, die zur Löschung im Januar vorgesehen sind. Falls Sie nicht möchten, dass bestimmte Arbeitnehmer im Januar gelöscht werden, aktivieren Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Kontrollkästchen "Automatische Löschung nach Austritt unterdrücken". Durch diese Aktivierung bleibt der Arbeitnehmer so lange gespeichert, bis das Kontrollkästchen wieder deaktiviert wird.
Die zeitliche Vorgabe sowie die Mandantenübergreifende Unterdrückung der Löschung gibt es nicht.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG