Hallo,
ich soll einen französischen Studenten, in Potsdam als "ordentlicher Student" eingeschrieben, als Werkstudenten anmelden.
Dieser ist aber über eine französische Krankenkasse versichert. An welche Kasse führt man denn die Rentenversicherungsbeiträge ab? Muss der Student sich eine KK aussuchen? Wird dadurch das Versicherungsverhältnis mit seiner französischen KK gestört? Im Netz finde ich tatsächlich nichts.
Danke für zahlreiche Antworten und frohes Schaffen
Hallo Frau Kühlich,
Ihr Student muss sich eine deutsche Krankenkasse auswählen und Sie ihn dort anmelden. Frankreich bleibt komplett außen vor. Es werden ja nur RV-Beiträge abgeführt, daher ist es leistungstechnisch völlig egal, welche deutsche Krankenkasse gewählt wird.
Gruß
C. Rohwäder
Entweder sucht sich der Student eine aus oder der Arbeitgeber wählt eine. Einfachheitshalber nehmen wir meist die Krankenkasse, wo eh schon die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind.
Im übrigen kann zwecks des Steuerabzuges (hat ja ohne Adresse in Deutschland evtl. keine Steuer-ID) vom Arbeitgeber ein Antrag bei seinem Finanzamt gemacht werden ("Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer").