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arbeitgeber pflichtzuschuss gesellschafter geschäftsführer

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letzte Antwort am 15.02.2022 16:34:11 von mhaas
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diam
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Liebe Community,

 

wie verhält es sich mit dem Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zur Betrieblichen Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (SV-frei / nicht meldepflichtig). Ist dieser zwingend zu leisten? Der Zuschuss zielt ja auf die Einsparung der SV-Beiträge ab. Da keine SV-Beiträge abgeführt werden, können auch keine eingespart werden und der Pflichtzuschuss würde entfallen?! Konnte jemand diesen Sachverhalt schon klären?

 

Vielen Dank für die Unterstützung

mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
3253 Mal angesehen

Sie haben sich die Frage praktisch schon selbst beantwortet: Der AG MUSS einen Zuschuss leisten, soweit er durch einen Gehaltsverzicht SV-Beiträge einspart.

 

Daraus folgt im Umkehrschluss -> er spart nix, er zahlt nix.

 

Wenn der AG das trotzdem tun möchte hält ihn allerdings auch keiner davon ab ...

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 15.02.2022 16:34:11 von mhaas
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