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arbeiten im Ausland (Home-Office) AN in LuG anlegen

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letzte Antwort am 15.10.2021 15:20:44 von StephiD
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StephiD
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Hallo, ich habe einen Sachverhalt das ein Mitarbeiter (angestellt bei einem Dt. U.) fast ausschließlich im Home-Office in der Schweiz arbeitet. Steuer und SV ist grundsätzlich in der Schweiz abzuführen bis auf die paar Tage wo er sich in Dtl. aufhält (unterschiedlich viele) da ist er dann in Dtl. beschränkt steuerpflichtig. Das ist für mich alles klar und abgeklärt. Jetzt ist die Frage wie lege ich ihn in DATEV LuG an und rechne sein schweizer Gehalt und sein deutsches Gehalt ab?

cro
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Ein deutsches Lohnprogramm ist für ein in der Schweiz verdientes Einkommen nicht anwendbar.

StephiD
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Es ist etwas komplizierter.

Die Berechnung der Schweizer Steuer und SV wird in der Schweiz gemacht und abgeführt. Ich bekomme vom Schweizer Steuerberater die Beiträge zugearbeitet die ich einbehalten muss.

Das mache ich über eine individuelle Lohnart im 9000er Bereich, aber wie stelle ich jetzt in der deutschen Steuererklärung dar 90% des Gesamtgehalts sind steuer- und sv-frei. Und die anderen 10% sind zwar sv-frei aber müssen in Deutschland versteuert werden?

 

Für die 90% habe ich jetzt die LA3590 gewählt und für die anderen 10% die LA3800. Bin ich da auf dem richtigen Dampfer oder ist das komplett daneben?

Es muss ja eine Möglichkeit geben wenigstens die Auszahlung in der deutschen Lohnabrechnung richtig darzustellen und die deutsche Lohnsteuer korrekt abzuführen. Der Rest wird in der Schweiz berechnet und abgeführt das ist klar.

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LF
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Müsste sich das nicht aus der Lohnabrechnung ergeben, die in Deutschland für die in Deutschland stattfindenden Tage der Beschäftigung ergeben?

Beschränkt steuerpflichtig kann doch in LuG hinterlegt werden. Und wenn ich mich recht erinnere, gibt es im Bescheinigungsbereich dafür sogar eine Auswertung.

Und die SV-Freiheit wird über den Personengruppenschlüssel und den Beitragsgruppenschlüssel gesteuert.

Habe ich etwas falsch verstanden?

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StephiD
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Achso. Ja die Prozentsätze habe ich nur geschrieben weil ich die tatsächlichen Zahlen jetzt nicht im Kopf hatte. Aber klar das wird anhand der in Deutschland tätigen Tage ermittelt.

Beschränkt steuerpflichtig ist hinterlegt.

Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel hab ich auch entsprechend geschlüsselt, aber passen die Lohnarten?

Und welche Bescheinigung ist gemeint, bzw. Auswertung im Bescheinigungsbereich?

 

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LF
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Wg. der Lohnarten müsste ich selbst probieren, leider...

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LF
Fortgeschrittener
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Und ich frage mich gerade, ob der AN in Deutschland überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss  (46 EStG)

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StephiD
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Also die Bescheinigung ist veraltet die kann es nicht sein. Die war meines Erachtens auch nur dafür da, dass man die ELStAM in Papierform bekommen hat. Danke für die Hilfe. Ich gehe jetzt einfach meinen Lösungsweg.

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letzte Antwort am 15.10.2021 15:20:44 von StephiD
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