Hallo zusammen,
ich habe hier einen AN über der BBMG, daher private KV. Zahlt aktuell nur RV.
Bei einem 2 Dienstverhältnis werden für den RV-Beitrag die Entgelte entsprechend berechnet u. man erhält eine Rückmeldung der KK wegen der Umverteilung.
Meine Frage: Bei privater KV ist da ja nun nicht gegeben, bzw. ich vermute, dass die Mehrfachbeschäftigung hier keine Berücksichtigung findet?
Hat jemand Erfahrung und kann helfen?
Danke
A. Iodice
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Abend,
für die Beitragsabführung ist der Arbeitnehmer ja grundsätzlich selber verantwortlich.
Hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses siehe z.B. hier:
Gruß, vw
Guten Morgen ,
die Ermittlung der anteiligen Beteiligung war mir schon bekannt. Mir ging es in erster Linie um die private KV.
Ich werde das mal so an den Mandanten weitergeben.
VG
A. Iodice
Unter Mehrfachbeschäftigung/Allgemein
Und