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Zweifel an Richtigkeit der KUG-Gehaltsabrechnung bei Überschreiten der Betragsbemessungsgrenze

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letzte Antwort am 03.08.2021 16:55:46 von Röslein
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Röslein
Beginner
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Mein Unternehmen benutzt DATEV für die Gehaltsabrechnung. Da ich zum Teil provisionsabhängig entlohnt werde

und die Umsätze in den letzten Monaten steigen, komme ich beim SOLL-Gehalt teilweise deutlich über die Beitragsbemessungsgrenze von 7100,-- €. Beim Nettogehalt führt diese jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen.

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis (5 Tage a´ 7,7 Std.). Ich habe die Vermutung, daß zur Ermittlung des IST-Entgelts nur der Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (7100,--€) zur Berechnung herangezogen wird. Ist das korrekt ? Des weiteren fahre ich einen Firmen-PKW. Auch hier habe ich die Vermutung, daß der Wert des PKW (400,--€) noch von den 7100,-- abgezogen wird, daß IST-KUG also von 6700,--€ berechnet wird. Auf Nachfrage beim Personalbüro wurde mir mitgeteilt, daß die Abrechnungen geprüft wurden und korrekt sind. Falls dem so ist, was passiert mit dem

Gehalt, daß über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Zusätzlicher Gewinn des Unternehmens und für mich unwiderruflicher Einkommensverlust ?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
289 Mal angesehen

@Röslein  schrieb:

Ich habe die Vermutung, daß zur Ermittlung des IST-Entgelts nur der Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (7100,--€) zur Berechnung herangezogen wird. Ist das korrekt ?


 

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die vom Arbeitgeber nur "im Auftrag" abgerechnet und ausgezahlt wird. In den Tabellen der Bundesagentur für die Kurzarbeit ist die höchste Stufe bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze erreicht (Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 67/60% (arbeitsagentur.de)). Eine abweichende Ermittlung ist also weder durch Ihren Arbeitgeber noch durch das DATEV-Programm möglich.

 

Von Seiten der Bundesagentur ist diese Berechnung folgerichtig, da Sie Arbeitslosenversicherung auch nur auf die  Beitragsbemessungsgrenze zahlen.

 

Wie man zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit umgeht, wenn ein Mitarbeiter (deutlich) über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist eine rechtliche Absprache, bei der Sie (sofern vorhanden) den Betriebsrat bzw. Arbeitnehmervertretung fragen sollten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Röslein
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
276 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Sie hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.

 

PS: Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung gibt es bei uns leider nicht. Da werden unter dem Deckmantel Corona

monatelang (schon über 1 Jahr) die "teuren" Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, um die eigenen Taschen zu füllen - obwohl wirtschaftlich gesehen - keine Notwendigkeit dazu besteht.

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letzte Antwort am 03.08.2021 16:55:46 von Röslein
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