Mein Unternehmen benutzt DATEV für die Gehaltsabrechnung. Da ich zum Teil provisionsabhängig entlohnt werde und die Umsätze in den letzten Monaten steigen, komme ich beim SOLL-Gehalt teilweise deutlich über die Beitragsbemessungsgrenze von 7100,-- €. Beim Nettogehalt führt diese jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis (5 Tage a´ 7,7 Std.). Ich habe die Vermutung, daß zur Ermittlung des IST-Entgelts nur der Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (7100,--€) zur Berechnung herangezogen wird. Ist das korrekt ? Des weiteren fahre ich einen Firmen-PKW. Auch hier habe ich die Vermutung, daß der Wert des PKW (400,--€) noch von den 7100,-- abgezogen wird, daß IST-KUG also von 6700,--€ berechnet wird. Auf Nachfrage beim Personalbüro wurde mir mitgeteilt, daß die Abrechnungen geprüft wurden und korrekt sind. Falls dem so ist, was passiert mit dem Gehalt, daß über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Zusätzlicher Gewinn des Unternehmens und für mich unwiderruflicher Einkommensverlust ?
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