Hallo,
GmbH A und GmbH B sollen im August noch rückwirkend fusioniert werden. Alle AN der GmbH B sollen dann in der GmbH A weiter abgerechnet werden.
Ich würde in der GmbH B dann nichts weiter veranlassen und diese einfach so stehen lassen.
Die AN der GmbH B würde ich dann in die GmbH A kopieren, Eintrittsdatum dann das ursprüngliche Eintrittsdatum erfassen und in den Vormonaten Januar bis Juli/August die Vortragswerte der LSt und SV/UV monatlich erfassen.
Wäre mein vorgehen so korrekt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich hätte hier Bedenken wegen der Zuordnung der Betriebsnummern. Die Mitarbeiter sind immer zu eine bestimmten Betriebsnummer zugeordnet. Wenn keine Meldungen an die Krankenkassen rausgehen, würde es hier meines Erachtens zu Rückmeldungen bzw. auch zu Beitragsschätzungen kommen und auch zu Rückfragen warum es unter der einen Betriebsnummer keine Beitragsnachweise usw. mehr gibt.
Die Mitarbeiter nur auf die andere GmbH zu kopieren reicht meines Erachtens nicht aus. Es muss in der "alten GmbH" meldetechnisch ein Abschluss erfolgen.
Ich würde hier das Vorgehen mit der Krankenkasse und evtl. auch mit dem Arbeitsamt besprechen, ob für die neue zusammengeführte GmbH dann evtl. eine neue Betriebsnummer beantragt werden muss. Dann würde meines Erachtens auch eine neue Mitgliedsnummer bei der BG gebraucht werden. Diese muss dann zwingend vor der Beantragung der neuen Betriebsnummer vorliegen!
Es muss keine neue Betriebsnummer beantragt werden.
Die Krankenkassen würden schriftlich darüber informiert werden dass es eine Fusionierung gab.