Sie haben für Arbeitnehmende eine Zwangsumstellung des bisherigen SMS mTAN-Verfahrens auf einen Drittanbieter via MFA App (->Google Authenticator App) vorgenommen. Die Bereitstellung des monatlichen Gehaltsnachweises nach §108 GewO setzt daher bei Ihnen zwingend das Vorhandensein eines Smart Phones voraus.
Sie unterstützen dabei immer nur ein Smart Phone - das Einrichten des Log Ins von zwei Smart Phones aus (z.B. privates Smart Phone vs. geschäftliches Smart Phone) unterstützen Sie ausdrücklich nicht.
Technisch gibt es dazu keinen Grund - im vergleichbaren E-Banking Bereich unterstützen die meisten üblichen Finanzinstitute problemlos mehrere Authentifizierungsquellen. Auch in Deutschland. Seit langem.
Ich würde Sie daher freundlich bitten wollen, diese Standard-Funktionalität bei Ihnen als Feature Request aufzunehmen.
Danke.
Es wäre zumindest einen Test wert, einen Screenshot vom QR Code zu erstellen und diesen einfach mehrfach zu nutzen. Alternativ eine entsprechende Authenticator App (Proton Authenticator) nutzen, die sich ggfs. über mehrere Geräte synchronisiert bzw. die sich per Backup / Restore auf mehrere Geräte bringen lässt.
Wenn es kein SmartPhone gibt, einfach eine Hardware (bspw. von ReinerSCT) dafür nutzen oder eine Authenticator App, die auch auf einem PC läuft.