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Zuzahlung Firmenwagen übersteigt geldwerten Vorteil

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letzte Antwort am 09.10.2025 11:35:52 von XYZ1
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GG2
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
144 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe den Fall, dass der AN die Leasingrate seines Firmenfahrzeugs selber zahlt. Diese übersteigt den geldwerten Vorteil.

 

Beispiel mit fiktiven Zahlen: 

- geldwerter Vorteil E-Auto: 200,00 €

- Zuzahlung Leasingrate: 300,00 €

 

Ich habe in Lodas unter Firmenwagen im Reiter "Zuzahlung" die Höhe der lfd. Zuzahlung (300,00 €) erfasst. 

Weiterhin das Häkchen bei "Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung" gesetzt und einen Nettoabzug hinterlegt. 

 

Nun kürzt Datev im Bruttobereich den geldwerten Vorteil von 200,00 € - vollkommen richtig und nachvollziehbar - und unten im Netto zieht er die vollen 300,00 € ab. 

 

Ist dies so korrekt? Oder muss ich im Nettobereich die Differenz des geldwerten Vorteils und der Leasingrate, also 100,00 € manuell als Abzug erfassen? 

 

Ich hoffe ich konnte meine Problem verständlich beschreiben. 

 

Danke im Voraus! 

 

 

XYZ1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
136 Mal angesehen

Hallo,

dein Fall ist nachvollziehbar beschrieben – und er ist in der Praxis gar nicht so selten, wenn Arbeitnehmer die Leasingrate selbst übernehmen.

Grundsatz:

  • Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers kann den geldwerten Vorteil höchstens bis auf 0 € mindern.

  • Ein „Überhang“ der Zuzahlung über den geldwerten Vorteil hinaus ist kein negativer Arbeitslohn, sondern eine private Zahlung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber.

Zur Umsetzung in LODAS:

  • Im Bruttobereich rechnet LODAS korrekt: der geldwerte Vorteil (200 €) wird durch die Zuzahlung neutralisiert → steuerlich bleibt 0 €.

  • Im Nettoabzugsbereich werden aber die vollen 300 € abgezogen, weil du dort eine laufende Nettozuzahlung erfasst hast.

Das bedeutet:

  • Der Abzug von 300 € im Netto ist buchhalterisch richtig, wenn der Arbeitnehmer die komplette Leasingrate an den Arbeitgeber weitergeben soll.

  • Steuerlich relevant ist nur die Kürzung bis 0 € (was LODAS schon richtig macht).

  • Der „Überhang“ (100 €) ist keine steuerliche Größe, sondern eine reine Verrechnungs-/Zahlungsfrage.

Praxisempfehlung:

  • Wenn der Arbeitnehmer die gesamte Leasingrate schuldet, belasse es so → 200 € Vorteil werden steuerlich ausgeglichen, und 300 € werden netto einbehalten.

  • Wenn aber vereinbart ist, dass der AN nur „bis Höhe des geldwerten Vorteils“ zuzahlen soll, dann musst du im Nettoabzug den Betrag entsprechend anpassen (also nur 200 € statt 300 € erfassen).


👉 Kurz:
LODAS rechnet korrekt. Der volle Nettoabzug ist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer die Leasingrate in voller Höhe selbst tragen soll. Ein Überhang über den geldwerten Vorteil hinaus ist lohnsteuerlich unbeachtlich, aber zivilrechtlich zwischen AG und AN möglich.

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letzte Antwort am 09.10.2025 11:35:52 von XYZ1
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