Hallo,
folgende Frage: Die Elternzeit für das 1.Kind wurde unterbrochen um in Mutterschutz für das 2. zu gehen. Steuerklasse für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das 1.Kind war die 1. Mittlerweile wurde auf 5 umgestellt. Muss ich den erneuten Zuschuss fiktiv nach Steuerklasse 5 ermitteln? Oder zählen da die Werte für das 1.Kind?
Hallo Herr Witt,
die Mutterschutzzeit geht vor Elternzeit und die aktuellen Verhältnisse bei Geburt des 2. Kindes müssen zu Grunde gelegt werden.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Community,
@ Herr Rohwälder: vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich diesbezüglich Rücksprache mit der Krankenkasse zu nehmen. Bitte klären Sie ab, welchen Zeitraum und welches Entgelt Sie für die Berechnung zugrunde legen sollen.
Beste Grüße
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG