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Zuschuss Mutterschaftsgeld bei dauerhafter Erhöhung des Entgeltes innerhalb der Mutterschutzfrist

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letzte Antwort am 27.06.2022 14:07:12 von Matthias_Platz
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Nadine_Berndt
Beginner
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Hallo,

 

eine Angestellte ist vom 13.05.2022 bis 19.08.2022 im Mutterschutz.

Bereits vor Beginn der Mutterschaft wurde eine Entgelterhöhung ab dem 01.06.2022 vereinbart.

 

Der Berechnungszeitraum beinhaltet die Monate Februar, März und April 2022.

 

Ab dem 01.06.2022 müsste aber meines Wissens ein höherer Zuschuss berechnet werden auf Grundlage des neu vereinbarten Entgeltes.

 

Wie muss ich die Entgelte im Programm eintragen, damit ab Juni das höhere Entgelt bei der Berechnung berücksichtigt wird? Wenn ich Entgelte manuell erfassen möchte, dann geht das nur für die Monat Februar bis April.

Wenn ich diese Monate mit den neuen Werten belege, dann bekomme ich Nachberechnungen für Mai, die ja nicht korrekt sind.

 

Vielen Dank vorab!

 

Grüße

Nadine Berndt

TN
Fachmann
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Unserem Verständnis nach ist hier der letzte Monat oder die letzten 3 Monate (bei Variablen) vor Beginn des MS maßgebend. Eine spätere Erhöhung darf unserer Kenntnis nach keinen Einfluss haben. Wenn ich mich recht erinnere, war das einem der GKV-Rundschreiben zu entnehmen. Falls ich mich nicht richtig erinnere, korrigieren Sie mich bitte.

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Nadine_Berndt
Beginner
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https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

 

Laut Gesetz verstehe ich das so, dass ich die Änderung ab dem Zeitpunkt der Entgelterhöhung bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigen muss.

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TN
Fachmann
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Sorry, dann steht wohl die Erinnerung in einem anderen EEL-Zusammenhang als dem MS.

Eine ganz abwegige Frage: Ist das Feld für das vereinbarte Entgelt aktuell?

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Nadine_Berndt
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Ja, ich habe alle Änderung mit Zeitpunkt hinterlegt auch bei dem Feld vereinbartes Entgelt (EEL)

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 


lt. dem „Gemeinsamen Rundschreiben vom 06./07.12.2017 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen gelten folgende Regelungen:


"Für Versicherte mit der Entlohnungsform „Gehalt“ ist jeder Monat mit 30 Tagen anzusetzen. Das Netto-Arbeitsentgelt aller 3 Monate des Berechnungszeitraums ist somit durch 90 Tage zu teilen. In allen anderen Fällen (z. B. Stundenlohn, Tagelohn) sind die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Berechnungszeitraums zu berücksichtigen. Ändert sich die Entlohnungsform innerhalb der 3 Monate, ist die Berechnung ab dem Zeitpunkt der Änderung anzupassen".


Bei der Ermittlung des Nettoverdienst werden Beiträge zur freiwilligen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung - nach Abzug des Beitragszuschusses des Arbeitgebers - in Abzug gebracht.


Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermittelt Lohn und Gehalt automatisch. Wenn die Verdienstangaben nicht automatisch aus den bereits abgerechneten Monaten ermittelt werden sollen,  sind unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz | Verdienstangaben | Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die abweichenden Werte zu hinterlegen. 


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 9217937 - Mutterschutz erfassen oder ändern.
_______________

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.06.2022 14:07:12 von Matthias_Platz
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