abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuschuss Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat

1
letzte Antwort am 02.10.2020 16:21:17 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
4FS4Heck
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
107 Mal angesehen

Hallo

 

Eine unserer Mitarbeiterinnen befand sich von März bis Juni im Kurzarbeit.

Der Juni war der 4. Monat und sie bekommt, korrekterweise, ab diesen Zeitpunkt 70% Kurzarbeitergeld.

Dies wurde aber erst jetzt, mit der Septemberabrechnung, von unserem Steuerberater korrekt abgerechnet.
Sie erhielt also für Juni 60% Kurzarbeitergeld und 40% Kurzarbeitergeldzuschuss. Nun bekommt sie 70% KuG und 40 % Zuschuss.

 

Meine Frage: Dürfen wir nun, da erst jetzt die 70% abgerechnet wurden, den Zuschuss von 40% auf 30% ändern? Dies hätte mit Juni schon erfolgen müssen, aber das Steuerbüro konnte es nicht umsetzen.

 

Liebe Grüße und danke im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
75 Mal angesehen

Hallo, 

 

inwieweit der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld geändert oder abgerechnet wird, kann der Arbeitgeber entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung für die keine Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 02.10.2020 16:21:17 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage