Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei uns in der Kanzlei stellte sich gerade die Frage wie bei Zuschüssen zum KUG zu verfahren ist, wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Gerade im Bezug auf die manuelle Berechnung (Excel-Tabelle) der Datev ist unter Schritt fünf das Brutto-Soll-Entgelt zu erfassen. Ist dies max. bis zur BBMG in Höhe von 6.900,00 Euro zu erfassen oder das tatsächliche Brutto-Soll Entgelt (in unserem Fall 10.000,00 Euro). Oder ist stur nach 80 % des Unterschiedsbetrages zu verfahren ?
Viele Grüße
Andreas Brockmann-Quelle
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die Agentur für Arbeit.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
wenn Sie nichts konstruktives dazu beitragen können, dann sollten Sie dieses stoische "rufen Sie bei der Arbeitsagentur" einfach mal lassen.
1.) Haben Sie schon mal versucht dort anzurufen und jemanden erreicht ? Sehr schwierig im Moment.
2.) Ging es ja auch um ein Hilfsmittel der Datev (Excel-Tabelle Zuschuss KUG). Da kann doch die Datev sich zu äußern, wie dies gemeint ist. Mittlerweile habe ich in einem anderen Thread schon gesagt, dass wir von Datev eine Auskunft bekommen haben, die aber leider nicht begründet wurde.
3.) Lassen sich auch in den Dokumenten der Datev hinsichtlich des Zuschusses keine Antwort finden. Kurzarbeit in Verbindung mit dem Zuschuss des Arbeitgebers ist dazu nichts neues. Das gab es schon vor Corona.
Vielen Dank.
Sehen Sie dort, hatte ich gerade geantwortet:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Excel-Tabelle-KUG-Zuschuss/m-p/151303#M35621
Nach Auffassung des GKV Spitzenverbands ist für die Berechnung der SV-freiheit (80% differenz zwischen Sollentgelt und Istentgelt , beim Sollentgelt maximal die BBMG zu verwenden).
Beim Berechnen des tatsächlichen Zuschusses müssen sie die 10.000 verwenden. Wenn dann der Zuschuss die 80% Marke übersteigt, folgt für den übersteigenden Betrag Steuer und SV Pflicht.
so denn der Gesetzesentwuf zur Steuerfreiheit zum Gesetz wird kann sich das ganze wieder ändern, weil der Zuschuss durch die Stuerfreiheit geringer sein wird und damit unter die 80% fallen kann. Hier hatte sich Herr Lutz gerade in einem anderen Thread geäussert.