gibt es zu § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV Leistungen im Krankengeldbezug eine eigene Lohnart
benutze Lodas
Kannst Du uns mehr Infos geben, was Du abrechnen willst bzw. wie die Konstellation ist? Vielleicht kann man dann besser helfen.
Mitarbeiter ist im Krankengeldbezug hat in dieser Zeit seinen Dienstwagen weiter also Geldwerter Vorteil und
bekommt aus Vereinbarungen Provisionen
wie pflegt man dies bzw. gibt es dazu eine eigene Lohnart wo den sozialversicherungspflichtigen Teil berechnet
Vielen Dank.