Hallo,
ich habe einen Mandanten, bei dem Beiträge zur Versorgungskammer abgeführt werden. Aufgrund von KUG wurden niedrigere Beiträge als üblich abgeführt, da sich das SV-Brutto verringert hatte.
Nun haben sich AG und AN darauf geeinigt, dass die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Laut Auskunft der Versorgungskammer ist dies Steuer und SV-Frei möglich und soll über die LA 901 erfolgen. Diese kann ich aber nicht
über die Bewegungsdaten ansprechen z.B. Betrag 100,00 BS 02 LA 901 Meldung: LA ist nicht für einen Betrag zugelassen.
Anderer BS? welcher?
Andere LA? welche?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe 🙂
Hallo,
die Stammlohnarten 901 ist eine Automatik-Lohnart für die betriebliche Altersvorsorge, diese kann nicht für eine manuelle Buchung verwendet werden.
Damit die Lohnart 901 auf der Abrechnung ausgewiesen wird, müssen Sie eine betriebliche Altersvorsorge anlegen und einen Arbeitgeberanteil erfassen. Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei in der Sozialversicherung und bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.
Soll der Betrag nicht über eine betriebliche Altersvorsorge abgerechnet werden, können Sie z. B. Stammlohnart 201 Festbezug St/SV-frei nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank und schöne Feiertage