Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall:
ein Unternehmen hatte vom 01.05.2020 bis zum 12.05.2020 geschlossen wegen Corona, ab 13.05.2020 konnte wieder voll gearbeitet werden.
Ein Arbeitnehmer (ein Gehaltsempfänger)hatte sich in der Logistik einen Nebenjob gesucht und hatte 14 Tage Kündigungszeit und konnte erst am dem 25.05.2020 wieder arbeiten.
Somit wurde zwischen den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer folgendes vereinbart:
die Zeit vom 01.-12.05.2020 sollte über KUG abgerechnet werden.
die Zeit vom 13.-24.05.2020 sollte als unbezahlter Urlaub erfasst werden
ab 25.05.2020 soll er wieder sein Gehalt gezahlt werden.
Nun stimmt die KUG-Berechnung nicht,
Der Versuch es über das Kalendarium zu erfassen hat mich auch nicht weiter gebracht.
Wer kann mir weiterhelfen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie hoch ist die monatliche Soll-Arbeitszeit, die in den Personalstammdaten für Mai hinterlegt ist (nicht die wöchentl. Arbeitszeit)?
Wenn da nichts steht, einfach die Stunden für diese Zeiträume
die Zeit vom 01.-12.05.2020 sollte über KUG abgerechnet werden.
ab 25.05.2020 soll er wieder sein Gehalt gezahlt werden.
ermitteln und dann in der Erfassungstabelle die KUG Stunden für diesen Zeitraum
die Zeit vom 01.-12.05.2020 sollte über KUG abgerechnet werden.
eintragen.
Dann sollte es funktionieren.
VG
Ich habe die Lösung gefunden:
Den Arbeitnehmer für diesen Monat bei Personaldaten, Schnellerfassung Register Beschäftigung unter Entlohnungsform auf Stundenlohn um schlüsseln
anschließend
die entsprechenden Daten die Bewegungsdaten, Erfassungstabellen Register Kalendarium bei der Personalnummer erfassen.
Trotzdem vielen Dank für ihre Bemühungen