Hallo, ich hätte eine Frage bzgl. Mehrarbeit von Aushilfen und LAZ.
Sollte ein Minijobber ein paar Überstunden haben, darf man seine Überstunden auf das Zeitwertkonto übernehmen ?
( Selbstverständlich wären die Überstunden zu versteuren ) aber darf man die St. weiter umwandeln in Freizeit zum Beispiel ?
Marta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das "Problem" sind die Minijobgrenzen. Hat man die im Griff, ist das AZK auch dort gut einsetzbar.
Gut dazu Haufe: Arbeitszeitkonto im Minijob | Personal | Haufe
Hallo, danke für den Hinweis ! Ich habe auf der Internetseite von Knappschaft zum Thema AZK und Minijobber folgende Regelung gefunden, dass " die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit übersteigen. Die 50 % Grenze gilt jedoch nur für den Mindestlohn-Anteil am gesamten Arbeitsentgelt. Stundenlohnansprüche , die darüber hinausgehen, dürfen das Guthabensaldo zusätzlich erhöhen"
d.h. wenn z.B. ein Minijobber vereinbarte Monatsarbeitszeit 43,35 Stunden hat ( bei SL 12, 41 € also die max. Grenze wird jeden Monat erschöpft) , darf er trotzdem insgesamt 65,02 Stunden arbeiten. 43,35 Stunden ( vereinbarte AZ) + 50 % ( 43,35/2= 21,67 St ). Diese 21,67 Stunden würden wir auf ZWK übertragen. Später bei der Freistellungphase könnte man die Stunden ST/ SV pflichtig ausbezahlen. Verstehe ich das richtig ?
Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. Aber ob eine Auszahlung in der Freistellungsphase (nicht Urlaub/Minderarbeit, etc.) rechtlich i.O. ist, ist mir nicht bekannt.