Ist es möglich die Zahlungserstellung (Bereitstellung für Bank Online in Unternehmen Online) aus der Personalwirtschaft zu erstellen, wenn die Beraternummer lt. Leistung Lohn und Gehalt und Unternehmen Online abweicht?
Mein letzter Stand ist, dass es nicht funktioniert. aus Abrechnungsgründen läuft der Lohn auf unserer Beraternummer und der Rest läuft auf die Unterberaternummer.
Ich hab das hier schon öfter gelesen, dass die DUO Bestände mit den mandantengenutzten Beraternummern angelegt werden. Aber ich verstehe nicht warum. Der DUO-Vertrag, okay .... aber der Rest? Warum nicht mit der Kanzlei-Beraternummer? Vielleicht wegen der 3,50 Euro?
@Doozer Bei der Belegarchivierung über DUO sind auch rechtliche Belange zu beachten. Siehe weiterführende Diskussion hier: Systematik von Beraternummern/mandantengenutzte Be... - DATEV-Community - 271975
mit weiteren Verlinkungen.
@RF96 Nein, das funktioniert leider immer noch nicht. Es ist aber kein Problem, den LUG-Bestand ebenfalls auf die Unterberaternummer zu speichern. Solange das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft begrenzt ist (also z. B. alles außer Lohn), werden die DATEV-Kosten für den Lohn weiterhin der Kanzlei berechnet, obwohl der Lohn auf der Unterberaternummer liegt.
Aufgrund der beiden Punkte (Rechtliches und Problematik mit Lohn im Zusammenhang mit DUO) empfehle ich bei DUO-Nutzung folgendes:
a) DUO mit eingeschränktem MigMag auf Unterberaternummer
b) Rewe, Bilanzbericht, Zahlungsverkehr und Lohn auch auf Unterberaternummer
c) Rest auf Kanzleiberaternummer (zumindest solange, bis die nächste Abhängigkeit innerhalb der DATEV eintritt)