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Zählt die Winterbauumlage zum Netto-Entgelt bei Entgeltersatzleistungen?

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letzte Antwort am 18.03.2016 10:07:00 von Laura_Klaus
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buchhalterin
Einsteiger
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Ich habe gerade für einen Mitarbeiter eine Berechnung für Krankengeld ausgefüllt (manuell). Hier habe ich den Netto-Verdienst gemäß Lohnabrechnung eingetragen. Als DATEV nun die elektronische Übermittlung durchgeführt hat, wurde hier der Netto-Verdienst abzüglich des Arbeitnehmer-Anteils für die Winterbau-Umlage angegeben. Somit ein geringerer Netto-Verdienst. Nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, ist dies nicht richtig. Es ist ausschließlich der Netto-Verdienst anzugeben. Habe ich bei mir was falsch geschlüsselt?

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
465 Mal angesehen

Hallo,

das laufende Netto tatsächlich ermittelt sich wie folgt:

Laufendes Brutto tatsächlich
- alle steuerlichen und SV-rechtlichen gesetzlichen Abzüge
- Arbeitnehmeranteile zur freiwilligen bzw. privaten KV und PV
- Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk
- Beiträge zu den Arbeitnehmerkammern in Bremen und Saarland
- Winterbau-Umlage
= Laufendes Netto tatsächlich

Diese und weitere Informationen finden Sie im  Dok. 1021951 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 18.03.2016 10:07:00 von Laura_Klaus
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