Hallo,
der Arbeitgeber mietet eine Wohnung - in dieser Wohnung wohnen 3 Arbeitnehmer. Ich habe bei allen den Sachbezug für 3 Arbeitnehmer / Gemeinschaftsunterkunft als Lohnbestandteil sv- und lohnsteuer-pflichtig abgerechnet.
1. Frage - darf ich diesen auch abrechnen, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt und
2. Frage - wie verhält sich dies, wenn die Arbeitnehmer die Miete bezahlen müssen
Ich habe die Dokumente studiert und auch sonst nachgelesen aber ich finde nichts, dass ich hier sicher abrechnen kann.
Für eure Hilfe im Voraus vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
1. Nach welcher Grundlage könnten Sie dies pauschal versteuern?
Einige AG würden dies wohl machen, wenn dies möglich wäre.
2. Eine Zuzahlung reduziert den Sachbezug ggf. auf 0 €.
(Punkt 3 [Zuzahlung] und 4 [Gemeinschaftsunterkunft])
Danke für die rasche Antwort und den link zu Haufe.