Hallo,
kann mir jemand helfen. Es gibt die beiden Wochenfaktoren 4,33 und 4,35. Wann nehme ich welchen Faktor zur Berechnung?
Vielen Dank für Hilfe.....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo herda,
das kann unter anderem darauf ankommen, wie das in den verschiedenen Tarifverträgen geregelt ist, da der Faktor mit 4,35 die Schaltjahre berücksichtigt.
Ansonsten findet sich etwas dazu in den Lohnsteuerrichtlinien R 3b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a zur Ermittlung des Grundlohnes:
"R 3b LStR 2015 – Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
[...]
Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ergibt sich die Stundenzahl der regelmäßigen Arbeitszeit aus dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitszeitausfälle, z. B. durch Urlaub oder Krankheit, bleiben außer Betracht."
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
...die Umrechnung der wöchentlichen Arbeitszeit in Monatsstunden kann man ja wie folgt vornehmen: wöchentl. Az x 13 / 3 ...
-> und 13/3 sind 4,33
..oder man rechnet wöchentl. Az x 52 / 12 ...
-> und 52/12 sind auch 4,33
4,35 würde ich bei den SFN-Zuschlägen nehmen, wie von Herrn Lubbe beschrieben
VG
A.E.
Danke für die Hilfe 🙂 und einen schönen Tag noch.....