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Wochenfaktor 4,33 oder 4,35

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letzte Antwort am 09.10.2018 08:10:59 von herda
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herda
Einsteiger
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Hallo,

kann mir jemand helfen. Es gibt die beiden Wochenfaktoren 4,33 und 4,35. Wann nehme ich welchen Faktor zur Berechnung?

Vielen Dank für Hilfe.....

shizofritz
Aufsteiger
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Hallo herda,

das kann unter anderem darauf ankommen, wie das in den verschiedenen Tarifverträgen geregelt ist, da der Faktor mit 4,35 die Schaltjahre berücksichtigt.

Ansonsten findet sich etwas dazu in den Lohnsteuerrichtlinien R 3b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a zur Ermittlung des Grundlohnes:

"R 3b LStR 2015 – Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

[...]

Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ergibt sich die Stundenzahl der regelmäßigen Arbeitszeit aus dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitszeitausfälle, z. B. durch Urlaub oder Krankheit, bleiben außer Betracht."

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

a_e_
Einsteiger
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...die Umrechnung der wöchentlichen Arbeitszeit in Monatsstunden kann man ja wie folgt vornehmen: wöchentl. Az x 13 / 3 ...

-> und 13/3 sind 4,33

..oder man rechnet wöchentl. Az x 52 / 12 ...

-> und 52/12 sind  auch 4,33

4,35 würde ich bei den SFN-Zuschlägen nehmen, wie von Herrn Lubbe beschrieben

VG
A.E.

herda
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Danke für die Hilfe 🙂 und einen schönen Tag noch.....

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letzte Antwort am 09.10.2018 08:10:59 von herda
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