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Witwenrente nach Tod Empfänger Versorgungsbezug. Witwe ist privatversichert

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letzte Antwort am 28.01.2026 10:56:43 von sokrates
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ZinaR
Beginner
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Hallo zusammen,

 

Situationsbeschreibung: Ex-Mitarbeiter, Anfang 12/25 verstorben. Laut Rentenversicherung erhält er bis Ende des Jahres die ihm zustehenden Versorgungsbezug weiter (auch wenn er Anfang des Monats verstorben ist). Die Ehefrau, die im Gegensatz zum verstorbenen Ehemann privat versichert ist, soll ab 01.01.2026 die ihr zustehende Witwenrente bekommen. Frau ist Beamtin und soll - ihrer Aussage nach - mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Sozialversicherungsnummer wurde von der Rentenversicherung ausgestellt. Problem bei der Abrechnung: es wurden Beiträge in der privaten KV und PV zurück übermittelt, die bei der Abrechnung im Nettobereich einen AG-Zuschuss verursachen.

1. Ist das so rechtens? Ich wäre der Meinung, dass es nicht der fall sein dürfte, da die Höhe der Witwenrente unter dem Freibetrag v derzeit 197,75 € liegt. Wie gehe ich jetzt vor? Sorry, wir rechnen zwar einige Versorgungsbezugsempfänger ab, die aber bereits von Vorgänger im System eingepflegt waren. Zudem, bei diesem Fall ist die Konstellation aufgrund des Beamtenstatus +noch bestehenden Beschäftigungsverhältnisses +privater Versicherung etwas komplizierter.....finde ich.

2. Bitte, falls jemand mir bestätigen kann: PGL 101, BGS 0100 - ist das so richtig? Witwe ist 1956 geboren.

 

Vielen Dank im Voraus.

sokrates
Fachmann
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Hilft das weiter?

 

https://help-center.apps.datev.de/documents/5303396#:~:text=3.3%20Versorgungsbez%C3%BCge%20abrechnen%20f%C3%BCr%20Privatversicherte%20oder%20nicht%20versicherte%20Versorgungsbezugsempf%C3%A4nger

 

*Bei privatversicherten Versorgungsbezugsempfängern werden mit der Lohnabrechnung keine Beiträge zur KV und PV abgerechnet. Also Angaben zur PKV rausnehmen oder Haken setzen bei AG-Zuschuss nicht automatisch ermitteln.

 

(Im gleichen Dokument findet sich unter 3.10 die Verbeitragung im Sterbemonat, falls das noch relevant ist).

 

 

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letzte Antwort am 28.01.2026 10:56:43 von sokrates
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