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Wird eine Einmalzahlung im Februar auch dann automatisch dem Vojahr zugeordnet, wenn die Abrechnung 2015 zwar über LODAS lief, zum 1.1.16 aber die Lohnabrechnung vom Steuerberater an den Mandanten übertragen wurde und nun unter einer anderen Beraternummer

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letzte Antwort am 25.02.2016 14:48:53 von Monique_Müller
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buchhalterin
Einsteiger
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Wir haben zum 1.1.16 die Lohnabrechnung von unserem Steuerberater übernommen und rechnen nun selber über LODAS ab. Wird im Februar automatisch die Märzklausel berücksichtigt und die Einmalzahlung in das Vorjahr verschoben?

heckerlein
Fachmann
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buchhalterin
Einsteiger
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank! Die Daten sollen komplett auf uns übergegangen sein. Allerdings kann ich z. B. keine Archiv DVD für die Vorjahre abrufen, bzw. Nachberechnungen nach 2015 machen. Aber ich habe die Daten vollständig erhalten (d. h. ich musste keine Stammdaten oder Ähnliches eingeben). Bedeutet das, dass die Märzklausel dann jetzt richtig berechnet wird?

Viele Grüße,

Yvonne Rahlf

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n_troike
Fortgeschrittener
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Lodas comfort

Hallo,

wir haben auch einen Mandanten (aus einem anderen System) zum 01.01.2016 übernommen. Alles neu angelegt und auch die in den Dok unter 4 genannten Eingaben gemacht.

Nebenbei: diese Angaben sind nicht mehr zu sehen seit der Lohn Januar an das RZ übermittelt wurde (blöd weil so kann man nicht mehr sehen was erfasst wurde).

Im Februar gab es auch einen EBZ und die folgende Meldung auf dem Fehlerprotokoll:

Abgabegrund 54

... Der Meldezeitraum der DEÜV-Meldung liegt vor dem Monat der ersten Abrechnung. Stellen Sie sicher, dass dieser Zeitraum im Altsystem gemeldet wurde. Sollte dies dort nicht möglich sein, erstellen Sie die DEÜV-Meldung bitte mit SVnet.

Im Altsystem wurde alles gemeldet aber nicht dieser Sachverhalt. Ich denke das geht auch nicht mehr und dafür hatten wir ja die Angaben unter "SV-pflichtiges Entgelt Vorjahr" gemacht.

Was kann hier das Problem sein warum die Meldung nicht erstellt wird.
Hilft es wenn man die Daten noch mal erfasst?

Vielen Dank im Voraus.

N.Troike

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Troike,

eine Beurteilung des Sachverhaltes ist schwierig, da wir die erstellten Auswertungen über diesen Servicekanal nicht einsehen können.

Wir vermuten, dass der Einmalbezug über die Märzklausel verbeitragt wird und das Programm deshalb eine DEÜV-Meldung für das Jahr 2015 erstellen möchte. Da die Abrechnung für das Vorjahr nicht über LODAS gelaufen ist, ist diese DEÜV-Meldung über sv.net zu erstellen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu über die LODAS-Hotline (0911/319-5800) oder den Servicekontakt pro.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.02.2016 14:48:53 von Monique_Müller
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