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Wieso wird ein AN nach drei Arbeitstagen nicht abgerechnet?

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letzte Antwort am 06.09.2016 10:21:10 von anja
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anja
Beginner
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Ein AN der am 29.08.2016 bei uns angefangen hat, kann ich nicht abrechnen. Was muss ich tun, um drei Tage abzurechnen.

Ist ja klar dass sein Einkommen nicht zur Berechnung in der Arbeitslosenversicherung langt.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Barth

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
52 Mal angesehen

Hallo Frau Barth,

mit welchem Programm arbeiten Sie denn? Bitte ergänzen Sie doch Ihre um das jeweilige Programm, damit Ihnen von Anwendern dieses Programmes und/oder der DATEV geholfen werden kann.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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heckerlein
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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anja
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
52 Mal angesehen

Vielen Dank für die prompten Antworten. Ich konnte mir mittlerweile selbst helfen. Man sollte halt auch die Lohnarten hinterlegen 😉

Viele Grüße

Anja Barth

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letzte Antwort am 06.09.2016 10:21:10 von anja
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