Ein AN der am 29.08.2016 bei uns angefangen hat, kann ich nicht abrechnen. Was muss ich tun, um drei Tage abzurechnen.
Ist ja klar dass sein Einkommen nicht zur Berechnung in der Arbeitslosenversicherung langt.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Barth
Hallo Frau Barth,
mit welchem Programm arbeiten Sie denn? Bitte ergänzen Sie doch Ihre um das jeweilige Programm, damit Ihnen von Anwendern dieses Programmes und/oder der DATEV geholfen werden kann.
Viele Grüße
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Vielen Dank für die prompten Antworten. Ich konnte mir mittlerweile selbst helfen. Man sollte halt auch die Lohnarten hinterlegen 😉
Viele Grüße
Anja Barth