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Wieso Nachberechnung im Schätzungsverfahren berücksichtigt?

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letzte Antwort am 22.01.2019 16:58:16 von Uwe_Lutz
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tbehrens
Fachmann
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Ich musste einen AN für fast 2 Jahre korrigieren, weil plötzlich eine andere Krankenkasse zuständig war. War kein Problem, da ich noch den Dezember korrigieren konnte. Allerdings ergab sich ein Schätzungsbeitrag für 01/2019 über einen Minus-Beitragsnachweis über 20.000 € für die alte Krankenkasse und ein Beitragsnachweis über 40.000 € (20.000 € für 12/18 und 20.000 € für 01/19) für die neue Krankenkasse, weil die Nachberechnungen in die Schätzung eingerechnet wurde. Ich musste manuell über sv.net stornieren und einen neuen Beitragsnachweis erstellen. Das gleiche darf ich dann für Februar machen.

Warum werden die Nachberechnungen bei der Schätzung mitberücksichtigt? Sollte die Schätzung nicht auf die letzte Abrechnung (also nur 12/2018 nicht 03/2017 bis 11/2017) erfolgen?

Vielen Dank im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
55 Mal angesehen

Hallo Frau Behrens,

Nachberechnungen werden in den Schätzungen mit berücksichtigt. Dies kann durchaus richtig sein (z.B. wenn regelmäßig die Überstunden für den Vormonat über eine Nachberechnung angepasst werden).

Letztlich wäre es schön, hier eine Auswahlmöglichkeit zu haben. Diese sieht LODAS aktuell aber nicht vor.

Es ist dennoch nicht notwendig, die Meldungen mit sv.net zu korrigieren. Sie können die voraussichtliche Beitragsschuld doch unter Mandantendaten-Krankenkassen im Reiter "voraussichtliche Beitragsschuld" anpassen. Es müssen dann nur die Stammdatenänderungen gesendet werden.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 22.01.2019 16:58:16 von Uwe_Lutz
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