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Wiederholungsabrechnung

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letzte Antwort am 01.12.2021 11:03:36 von Roswitha1
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Roswitha1
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

bei einem MA musste ich den Kalender (November) einige Tage als unbezahlte Freistellung schlüsseln.

Der Monat November ist aber bereits abgerechnet und der Monatsabschluss erstellt.

 

Ich möchte keine Nachberechnung in der Abrechnung Dezember machen.

 

Wie bekomme ich eine Wiederholungsabrechnung des einzelnen MA für den November hin, mit den Korrekturen, ohne den Monatsabschluss zu löschen?

 

Ich möchte, dass der MA eine korrekte Novemberabrechnung erhält.

 

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen Roswitha1,

 

ich vermute, für einen Weg müssen Sie sich entscheiden (Nachberechnung oder Monatsabschluss löschen).

 

Vielleicht kennt ein Experte noch eine andere Option.

 

Beste Grüße!

 

 

Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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danke sehr.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

da sich durch die Kürzung SV und Steuer ändern und diese im Monat der jeweiligen Abrechnung gemeldet werden, haben Sie entweder eine korrekte Novemberabrechnung mit der Folge, einen neuen Monatsabschluss machen zu müssen mit neuem Beitragsnachweis und neuer Lohnsteueranmeldung, oder Sie haben die Kürzung als Nachberechnung auf der Dezember-Abrechnung, wodurch die SV/Steuer-Korrekturen im Dezember mit gemeldet werden.

LG
VM
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Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
984 Mal angesehen

danke sehr. Ich mache eine Nachberechnung im Dezember

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letzte Antwort am 01.12.2021 11:03:36 von Roswitha1
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