Ich habe einen Arbeitnehmer, der bei uns schon vom März 25 bis zum August 25 beschäftigt war. Nun fängt er im Oktober 25 wieder bei uns an. Ich benutze die gleiche Personalnummer. Muss ich die Vorarbeitgeberwerte auch für die Beschäftigung bei uns in diesem Jahr eintragen oder nur die Werte von den anderen Arbeitgebern und wie sieht es bei den Vorbeschäftigungswerten SV und UV aus?
Hallo @Personal2020,
wenn der Mitarbeiter schon einmal im gleichen Unternehmen tätig war (Austritt und Wiedereintritt im selben Jahr), müssen Vorbeschäftigungswerte erfasst werden.
Informationen, wie Sie Vorbeschäftigungswerte erfassen, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1008320.
Vorarbeitgeberwerte sind die Werte von den anderen Arbeitgebern.
Informationen, wie Sie Vorarbeitgeberwerte erfassen, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 5303317.