Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten mit einem Arbeitnehmer, der eine Nettolohnvereinbarung hat. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und als Firmenzahler geschlüsselt. Unser Problem ist jetzt, dass sein Nettogehalt/Auszahlungsbetrag nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt.
Wenn wir den Arbeitnehmer als Firmenzahler schlüsseln, wird der Arbeitgeberzuschuss und der Gesamtbetrag bei den Nettobe- und abzügen erfasst. Somit ist sein Auszahlungsbetrag ein anderer als der bei einem gesetzlich versicherten wäre. Meines Erachtens nach ist dies aber nicht korrekt, da beide gleichgestellt sein müssten.
Müssen wir für den Arbeitgeberzuschuss beziehungsweise Arbeitnehmeranteil eine Lohnart anlegen? Oder gibt es ein Beispiel, wie man die Stammdaten bei solchem Arbeitnehmer schlüsseln muss?
Ich bitte um Hilfestellung.
LG Katja
Hallo Katja,
in folgendem Info-Dokument finden Sie unter Punkt 7.2, wie die Nettolohnberechnung in LODAS aussieht:
Info-Dokument 5303337 "Netto-Lohn (Beispiele für LODAS)"
Sie können sich mit der Umrechnungsformel, in der die Netto-Be- und Abzüge berücksichtigt werden, errechnen, welcher Betrag z. B. mit der Stammlohnart 230 zu erfassen ist, um einen bestimmten Auszahlungsbetrag auf der Abrechnung zu erhalten.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG