Hallo,
ich muss eine Weihnachtsgratifikation und eine Urlaubsabgeltung bei einem Mitarbeiter abrechnen, der seit Anfang 2016 ausgesteuert ist. Zusätzlich scheidet der Mitarbeiter zum 30.04.2017 aus. Ich arbeite mit Lodas.
Ich habe eine Nachberechnung für April mit der Weihnachtsgratifikation/Urlaubsabgeltung und Austritt 30.04.2017 gemacht. Jetzt weiß ich nicht, wie ich bei den Fehlzeiten die Aussteuerung schlüsseln muss. Wenn ich diese bis 30.04.2017 laufen lasse, berechnet das Programm keine Lohnsteuer. Wenn ich sie zum 31.03.2017 beende, berechnet das Programm SV-Beiträge, was ja nicht sein dürfte, da dieses Jahr noch keine SV-Tage angefallen sind.
Wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.
Hallo,
m. E. müsste die Austeuerung zum 30.4.2017 geschlüsselt werden. Austritt auch 30.4.2017. Lohnsteuer dürfte auch in 2017 nicht anfallen, da es sich um Einmalbezüge handelt. SV Beiträge auch nicht.
VG
Andreas Horst
Hallo,
die Aussteuerung muss in den Fehlzeiten erfasst werden. Zeitraum wird dann Januar 2016 bis 30.04.2017 sein. Austritt dann 30.04.2017. Wenn in 2016 noch Entgelte geflossen sind und eine Nachberechnung für März angestoßen wird, wird sv berechnet, da die Sonderzahlung in die Märzklausel fällt. Lohnsteuer kann nicht anfallen, da die Entgelte auf Jahr gesehen wahrscheinlich zu niedrig sind. Sie können natürlich auch Einmalzahlungen nach Austritt berechnen. Dazu das Häckchen Einmalzahlung nach Austritt berechnen unter dem Punkt in den Personaldaten Beschäftigung Zeitraume setzen. In den Bewegungsdaten dann die Beträge erfassen.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Vielen Dank für eure Hilfe.