Wie muss ich einen Arbeitnehmer ab dem 10.07.2017 schlüsseln, wenn ich ihn zum 09.07. mit Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld gemeldet habe und weiterhin eine Krankmeldung vorliegt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Stelzer,
geben Sie bitte noch an, ob Sie mit LODAS oder LOHN UND GEHALT arbeiten, da die Vorgehensweise in den beiden Programmen sehr unterschiedlich ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich arbeite mit LODAS.
Hallo Frau Stelzer,
Sie erfassen die Fehlzeit bis 09.07.2017 mit "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" (sofern kein Sonderfall wie z.B. Verletztengeld vorliegt).
Ab 10.07.2017 gilt dann die von Ihnen genannte Unterbrechung "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld". Diese gilt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung (oder weiterer Sonderfälle, wie z.B. Rentenbezug).
Der Mitarbeiter ist weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Insoweit ist es völlig korrekt, dass Sie weiterhin AU-Bescheinigungen erhalten. Der Bezug des Arbeitslosengeldes erfolgt hier nur, weil die Bezugshöchstdauer des Krankengeldes (78 Wochen) überschritten ist.
Arbeitsrechtlich besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort, so dass -trotz Zahlung von Arbeitslosengeld- kein Austritt vorliegt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Viele Grüße
Dörte Stelzer