Lodas
Ich habe im Oktober und November die Quarantäneabrechnung erstellt mit den Fiktivlohnarten 480 und 481.
Jetzt ist die Erstattung durch das Gesundheitsamt geringer, d. h. ich darf nur 1 Tag Quarantäne abrechnen statt wie bisher 5 Tage (§616 BGB)
Wie kann ich den Fiktivlohn wieder korrigieren? Damit die SV-Beiträge für den Arbeitnehmer richtig abgerechnet werden.
Hallo,
in diesem Fall müssen Sie die tatsächlichen Verdienstausfälle für die beiden Zeiträume neu ermitteln.
Buchen Sie hierzu die Lohnarten 480 und 481 über die Nachberechnung Standard wieder aus und löschen Sie die Fehlzeiten, um eine Ausgangs- Abrechnung ohne Fehlzeiten und Kürzungen in einer Probeabrechnung zu erhalten.
Das weitere Vorgehen zur Ermittlung der tatsächlichen Verdienstausfälle entnehmen Sie dem Dokument 1019437 - Entschädigungszahlung nach §56 IfSG wegen Quarantäne.
Buchen Sie zum Schluss die Differenzbeträge von der "falschen" und der Abrechnung mit den korrigierten Ausfällen für beide Lohnarten 480 und 481 im Minus.
Hallo Frau Bäuerlein, herzlichen Dank für die Info.
Ich habe die tatsächlichen Verdienstausfälle neu berechnet und im laufenden Monat - also 02.2021 die Korrektur der Fiktivlohnarten 480 und 481 im minus erfasst über Nachberechnung Standard. Die Probeabrechnungen weißen jedoch immer noch die bisher erfassten Beträge aus.
---- |>Buchen Sie zum Schluss die Differenzbeträge von der "falschen" und der Abrechnung mit den korrigierten Ausfällen für beide Lohnarten 480 und 481 im Minus. <----- Das funktioniert bei mir nicht!
Wie kann ich das beheben?
Der Verweis auf das Dokument 1019437 "erleuchtet" mich hier leider nicht, da es sich ausschließlich mit der Berechnung der Entschädigungszahlung befasst, aber nicht mit der Berichtigung.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Guten Morgen,
jetzt funktioniert es! Ich habe alles genauso gemacht wie am Donnerstag - und es funktioniert.
Dankeschön.