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Werktudent Midijob

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letzte Antwort am 30.07.2019 12:02:58 von sba1985
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Muss das Häkchen beim Werkstudenten gesetzt werden?

Midi.PNG

Werkst.PNG

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1934 Mal angesehen

Hallo Torsten,


ob es sich bei Ihrem Arbeitnehmer um einen Werkstudenten handelt oder um einen Midijob klären Sie bitte mit der Krankenkasse.


Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter der Dok.-Nr. 5300477 - Studenten - Lexikon Lohn und Personal

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

Sonderregelungen für Studenten im Bezug auf die Regelungen zum Midijob gibt es nicht.

Das bedeutet: Wenn es sich um einen Werkstudenten handelt und die Voraussetzungen für einen Midijob vorliegen, muss der Haken gesetzt werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sba1985
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1934 Mal angesehen

Ich war auch der Ansicht dass die Midi-Jobregelung Werkstudenten ausgeschlossen hat. Allerdings finde ich da keine Regelung außer

§ 20 II 1. HS SGB IV

Der Übergangsbereich im Sinne dieses Gesetzbuches umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1, die regelmäßig 1 300 Euro im Monat nicht übersteigen;

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letzte Antwort am 30.07.2019 12:02:58 von sba1985
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