Liebe Community,
wir beschäftigen seit 1.4.2021 eine Werkstudentin. Ich habe sie dementsprechend geschlüsselt (PGRS 106 und BGRS 0100).
Nun haben wir Post von ihrer Krankenkasse erhalten, dass sie ab dem 25.04. zusätzlich eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausübt und wir die Werkstudentenregelung ab diesem Tag nicht mehr anwenden dürfen.
Meine Frage: wie soll ich sie nun ab dem 25.04.2021 dann schlüsseln? Und da es unter dem Monat ist, muss ich sie dann neu anlegen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Carolin Wüst
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, neue Personalnummer und diese dann mit 101 und 1/1/1/1 abrechnen.
Herzlichen Dank 🙂