Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ein Mandant möchte einen Werkstudenten einstellen, er arbeitet nur am Wochenende auch teileweise über 20 Stunden. Der Student hat noch einen weiteren Mini-Job.
Wie gebe ich das in Lodas ein? Welche Abgaben hat er zu leisten und muss sein Verdienst über 450Euro liegen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Katja
Hallo, grundsätzlich darf die Beschäftigung, um als Werkstudent anerkannt zu werden 20 Std/Woche nicht übersteigen (Ausnahme Semesterferien). Das Studium muß überwiegen. Der Lohn muß über € 450,00 liegen, er wird nach Steuerklasse abgerechnet und AG und AN zahlen je den 1/2 RV-Beitrag.
Da er noch einen Minijob hat, könnte im Rahmen einer DRV-Prüfung durchaus der Verdacht der Berufsmäßigkeit auftauchen (volle SV-Pflicht).
Ich würde vom AG noch prüfen lassen, wieviel er in seinem Minijob arbeitet, um dann zu entscheiden wie er abgerechnet werden kann.
Viele Grüße
Ruth
Hallo,
in seinem Minijob arbeitet er 8 Stunden die Woche, bei unserem Mandaten arbeitet er nur am Wochenende (ist ja auch außerhalb der Studienzeit), und hat im ganzen Monat 43 Stunden gearbeitet.
Wenn man beide Jobs nimmt kommt er über 450 Euro, oder darf ich nur von einem ausgehen?
Grüße
Katja
Hallo Katja,
die Beschäftigung als Werkstudent muß über € 450,00 liegen. Das ist ja in diesem Fall gegeben.
Lodas gibt bei der Neuanlage eines AN bei Mitarbeitertyp " Werkstudent " zur Auswahl. Damit ist die Schlüsselung schon passend vor belegt.
Viele Grüße
Ruth