Hallo Community,
ist es grundsätzlich möglich, einen Werkstudenten (mit 20 Std./Woche) im gleichen Jahr dann auch als Praktikanten (mit Pflichtpraktikum und Vergütung zw. 450 - 500 Euro) zu übernehmen? Also vom Werkstudent zum Praktikanten.
Bei meiner Recherche bin ich darauf gestoßen, dass zwischen diesen beiden Beschäftigungen eine 2-monatige Pause sein müsste. Ist das korrekt?
Viele Grüße und schon mal DANKE
MTom
Das gilt so nur bei bei "nicht vorgeschriebenen Praktika", die als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden.
"Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, sondern lediglich eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb."
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