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Werkstudent, praktischer Teil

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letzte Antwort am 16.09.2024 16:32:05 von mhaas
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Andreas7
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
145 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

wir haben einen Lehramtsstudenten als Werkstudent angestellt, der jetzt für den praktischen Teil seines Studiums 12 Stunden in der Woche in einer Schule arbeitet.  Immatrikulationsbescheinigung für das Semester liegt mir vor, dort wird bestätigt das er im Wintersemester als Vollzeitlehramtsstudent eingeschrieben ist. Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher ob diese 12 Stunden Einfluss auf unsere Beschäftigung haben. Darf er weiterhin 20 Stunden die Woche bei uns arbeiten, weil es im Prinzip egal ist, ob er im Hörsaal oder in der Schule ist, oder darf er nur noch 8 Stunden arbeiten ? 

 

Es handelt sich wohl angeblich dabei nicht um ein Praktikum während dem Studium. Edit// Nach erneuter Rücksprache klingt es so, als würde es sich doch um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handeln, welches auch bezahlt wird. Wenn ich es richtig verstehe, sollte ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum während dem Studium keine Auswirkungen auf unsere Werkstudententätigkeit haben ? Einen entsprechenden Nachweis aus der Prüfungsordnung oder ähnliches habe ich bereits angefragt.

 

 

Danke im Voraus für eure Hilfe

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mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
87 Mal angesehen

Moin ... schau mal hier: Praktikanten | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)

Die haben dort auch eine gute Übersicht, wie die einzelnen Praktika sv-rechtlich zu behandeln sind.

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 16.09.2024 16:32:05 von mhaas
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