Guten Morgen Community,
Wenn ein Mitarbeiter mit Immatrikulation innerhalb des befristeten Arbeitsverhältnisses zwei Monate unter 20-Wochenstundenstunden arbeitet und weitere 2 Monate 30 Wochenstunden arbeitet, ist es dann möglich, ihn nur für diese 2 Monate als Werkstudent abzurechnen und die anderen beiden als voll versicherungspflichtig? Also zwei verschiedene Abrechnungsmethoden innerhalb eines Vertrages? Vielen Dank vorab!
Hallo Florena,
in den Semesterferien kann der Student mehr arbeiten als 20 Stunden. Wenn in 2 Monaten Semesterferien sind, kannst Du den Werkstudentenstatus drin lassen.
LG
Sabine
In diesen 4 Monaten sind keine Semesterferien.
Hallo Floreana,
dann mach es wie zuvor beschrieben,
LG
Sabine
Wir haben ja besondere Zeiten, dementsprechend auch besondere Regelungen bei Werkstudenten während Corona.
Laut GKV-Spitzenverband können Werkstudenten auch aktuell während der Vorlesungszeit mehr als 20h/Woche arbeiten, wenn
"... Hochschulen ihren Lehrbetrieb zunächst ohne Präsenzveranstaltungen mit einem
begrenzten Onlineangebot wieder aufnehmen, kann davon ausgegangen werden, dass über 20 Wochenstunden hinausgehende Beschäftigungen - aufgrund der flexibleren Zeiteinteilung bei der Inanspruchnahme von Lehrangeboten - der Anwendung des Werkstudentenprivilegs bis zur Wiederherstellung des Präsenzbetriebs nicht entgegenstehen." (Schreiben vom 09.04.2020 hängt an)
Wir lassen uns vom Studenten einen Nachweis der Uni erbringen, dass aktuell keine Präsenzveranstaltungen stattfinden und es nur ein begrenztes Onlineangebot gibt.
Dann kannst Du ihn auch weiterhin "entspannt" als Werkstudent abrechnen.
Liebe Grüße
Anne Koch
Das ist extrem hilfreich für mich!! 1000 Dank für den Beitrag. Und entschuldigen Sie die so späte Antwort!! So werde ich nun auf jeden Fall vorgehen!