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Werkstudent - Minijob

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letzte Antwort am 28.06.2019 09:47:01 von kimeba
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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
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Hallo!

Wenn ein Student, der ansonsten über 450,- Euro verdient, einmalig unter 450,- erhält, ist er dann noch Werkstudent oder sofort Minijobber.

Die SV-pflicht fängt ja im Normalfall bei 5.400,- an (anno). Würde das einmalige Unterschreiten keine Auswirkungen haben, wenn der Student übers Jahr gesehen über die 450,- / Monat kommt?

mfg Torsten

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
1231 Mal angesehen

Hallo Thorsten,

der AN bleibt Werkstudent. Die Beschäftigung ist vorausschauend aufs Jahr zu betrachten und bei Überschreiten der  Grenze von €5.400,00 ist das unstrittig.

VG

björn
Experte
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Nachricht 3 von 5
1231 Mal angesehen

Hallo Torsten,

ein Werkstudent bleibt als Werkstudent versichert auch wenn er mal weniger als 450,00 € verdient. solange dies nicht von Dauer ist bzw. die Verdienstgrenze höher liegt.

Gruß

Björn

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mhaas
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Moin,

da es bei der Betrachtung immer vom Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme perspektivisch in die Zukunft schaut und ich davon ausgehe, dass der Student "im Normalfall" mehr als 450 € verdient, ist das einmalige unterschreiten  unschädlich.

Wenn sich im Beschäftigungsverhältnis etwas neues ergibt, ist eine neue Prognose zu erstellen und erst ab diesem Zeitpunkt dann ggf. den AN als Aushilfe umzuschlüsseln.

VG

Mirko

Lang may yer lum reek
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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Ich danke euch Dreien ^^

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letzte Antwort am 28.06.2019 09:47:01 von kimeba
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